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Das sagt der Städtetag zur Grundsteuer 2025

Das sagt eine rechtsgutachterliche Stellungnahme für den Städtetag Nordrhein-Westfalen betreffend „Verfassungsrechtliche Risiken nordrhein-westfälischer Gemeinden im Falle der Festsetzung differenzierender Grundsteuer-Hebesätze“ vom 24. September 2024.

Verfasst von Prof. Dr. Steffen Lampert, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück, und Prof. Dr. Lars Hummel, LL.M. Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

Das sagt die Presse

Das sagt die Presse zum neuen Berechnungsmodell der Grundsteuer 2025.

Das sagt das Bundesministerium der Finanzen:

Informationen des Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfahlen: